Medizinproduktesicherheit

Aufgaben

Jede Gesundheitseinrichtung mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten ist verpflichtet, einen Mitarbeiter mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung als Beauftragten für Medizinproduktesicherheit (MPSB) zu bestimmen.

Aufgabe des oder der Beauftragten ist es, für die Sicherheit der in der Klinik eingesetzten Medizinprodukte zu sorgen.

Zu den Aufgaben des MPSB gehören:

  • Der MPSB ist zentraler Ansprechpartner und Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber von Medizinprodukten.
  • Koordinierung interner Prozesse zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten von Anwendern und Betreibern der Medizinprodukte
  • Umsetzung und Koordinierung der Durchführung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach § 5 des Medizinproduktegesetzes

Vergleiche dazu § 6 Abs. 1 und 2 MPBetreibV in der Fassung vom 01.01.2017.

Medizinische Überwachungsgeräte in der Notaufnahme.
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Alexander Bammert

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